Die Bundespräsidenten-Stichwahl muss auf Grund der Erkenntnis des Bundes-Verfassungsgerichtshofes wiederholt werden. Die 2. Stichwahl findet am 4.12.2016 statt. Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am 4.12.2016 (Wahltag) das 16. Lebensjahr vollendet haben und am 27.09.2016 (Stichtag) in St. Johann im Pongau mit Hauptwohnsitz gemeldet und in die Wählerevidenz eingetragen sind.
ACHTUNG: Personen, die nach dem Stichtag (27.9.2016) ihren Hauptwohnsitz geändert haben, sind nach wie vor in jener Gemeinde wahlberechtigt, in der sie am Stichtag gemeldet waren. Es sind daher auch allfällige Wahlkartenanträge an diese Gemeinde zu richten.
St. Johanner Wahlberechtigte erhalten Mitte November eine Wählerverständigung mit Informationen zur Briefwahl. Diese enthalten neben dem Namen des Wahlberechtigten, das zuständige Wahllokal, die Öffnungszeiten sowie die laufende Nummer im Stimmverzeichnis. Bitte nehmen Sie zur Stimmabgabe neben dem vorgeschriebenen Ausweisdokument auch diese Wählverständigung mit. Sie erleichtern damit der Wahlbehörde die Arbeit und tragen zu einer zügigeren Wahlabwicklung bei. Sollte Ihnen eine Stimmabgabe am Wahltag nicht möglich sein, dann kann dies auch mit Briefwahl erledigt werden. Dabei ist wichtig, dass die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag (4.12.2016, 16.00 Uhr) bei der Bezirkswahlbehörde oder einer Sprengelwahlbehörde in St. Johann einlangt. Sie kann per Post (Postweg beachten!) übermittelt oder auch persönlich abgegeben werden.
Wer bereits eine Wahlkarte für die ursprünglich am 2. Oktober angesetzte Stichwahl beantragt hat, muss diese bitte erneut anfordern. Alle bereits erfolgten Anträge sind laut Gesetz gegenstandslos. Die Wahlkarte können Sie ganz einfach online beantragen:
www.wahlkartenantrag.at
Nehmen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und geben auch Sie Ihre Stimme am 4. Dezember ab!