Am 24. April 2016 wird gewählt. Das wird die dreizehnte Wahl eines österreichischen Staatsoberhaupts durch das Volk seit 1951 sein. In einer direkten Volkswahl wird der Bundespräsident für eine sechsjährige Amtszeit gewählt. Der gewählte Kandidat wird voraussichtlich im Sommer 2016 im Amt angelobt werden. St. Johanner Wahlberechtigte erhalten Anfang April eine Wählerverständigung mit Informationen zur Briefwahl. Diese enthalten neben dem Namen des Wahlberechtigten, das zuständige Wahllokal, die Öffnungszeiten sowie die laufende Nummer im Stimmverzeichnis. Bitte nehmen Sie zur Stimmabgabe neben dem vorgeschriebenen Ausweisdokument auch diese Wählerverständigung mit. Die „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert den gesamten Ablauf – für Sie und für die Gemeinde.
Sollte Ihnen eine Stimmabgabe am Wahltag nicht möglich sein, dann kann dies auch mit Briefwahl erledigt werden. Dafür beantragen Sie eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Dafür haben Sie nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Über
www.wahlkartenantrag.at
können Sie rund um die Uhr Ihre Wahlkarte beantragen.
TIPP: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online Anträge ist der 20. April 2016, für persönlich in Ihrer Gemeinde eingebrachte Anträge der 22. April 2016, 12.00 Uhr. Der letztmögliche Zeitpunkt für das rechtzeitige Einlangen von Wahlkarten (Briefwahl) über den Postweg bei den Bezirkswahlbehörden ist der 24. April 2016, bis 17.00 Uhr. Der letztmögliche Zeitpunkt für das rechtzeitige Einlangen von Wahlkarten mittels persönlicher Abgabe (Briefwahl) am Wahltag, 24. April 2016, ist in den Bezirkswahlbehörden bis 17.00 Uhr oder auch in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten möglich. Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer persönlichen Wahlkarte!
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (23.2.2016) in St. Johann/Pg. mit Hauptwohnsitz gemeldet und in die Wählerevidenz eingetragen sind. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, wird diese am 22. Mai 2016 stattfinden.
Nehmen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und geben auch Sie am 24. April Ihre Stimme ab!