Nicht nur Straßenverkehrsbehörden sondern auch LiegenschaftseigentümerInnen sind für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Pflanzen verschönern zwar das Ortsbild, können aber auch Gefahrensituationen verursachen. Zu hoch wachsende Hecken oder überhängende Äste an Kreuzungen, Einmündungen, Gehsteigen und Radwegen versperren die Sicht auf den Verkehr sowie Verkehrszeichen und Straßenlaternen und beeinträchtigen damit die Verkehrssicherheit. Besonders gefährdet sind Kinder, die dann oft auf die Straße ausweichen müssen. Schneiden Sie deshalb Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Wegen rechtzeitig und regelmäßig so weit zurück, dass FußgängerInnen und andere VerkehrsteilnehmerInnen den Verkehrsraum ohne Gefahr nutzen können.
Der Heckenrückschnitt liegt im Verantwortungsbereich der LiegenschaftseigentümerInnen, dient der Verkehrssicherheit und ist auch ein Schutz vor rechtlichen Problemen. Der Grundstücksbesitzer ist verantwortlich, wenn es entlang der Grundstücksgrenze auf Grund von hereinhängenden Ästen zu Unfällen oder Beschädigungen kommt. Kommen GrundstückseigentümerInnen ihren Pflichten nicht nach, besteht die Möglichkeit, die Pflanzen auf Kosten der Betroffenen beseitigen zu lassen.
Rasen mähen - aber nicht zur falschen Zeit!
Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Rasen mähen ist aber meist mit Lärm verbunden und so ist es sinnvoll, bestimmte Regeln einzuhalten.
Denn nicht selten stellt der Lärm von motorbetriebenen Rasenmähern das gute nachbarschaftliche Verhältnis auf die Probe. Die Stadt empfiehlt folgende Betriebszeiten für motorbetriebene Rasenmäher – für einen gepflegten Garten und eine gute Nachbarschaft:
- Montag bis Samstag von 8 bis 12 und von 14 bis 19 Uhr
- Sonn- und Feiertag von 10 bis 12 Uhr