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Heizscheck des Landes für die Heizperiode 2011/2012

Veröffentlichungsdatum30.01.2012Lesedauer1 Minute
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Mit dem Heizscheck versucht das Land Salzburg die finanziellen Mehrbelastungen in der kalten Jahreszeit für SalzburgerInnen mit niedrigem Einkommen auszugleichen. Der Heizscheck ist eine einmalige Unterstützung von € 150,--, die unabhängig von der Art des verwendeten Brennstoffes gewährt wird.

Personen, die im Land Salzburg ihren Wohnsitz haben, erhalten unter Nachweis (Rechnung) der tatsächlichen Heizkosten einen Heizkostenzuschuss, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Der Heizscheck kann bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31.07.2012.

Höhe
€ 150,- pro Haushalt (einmalige Leistung für die Heizperiode 2011/2012)

Einkommensgrenzen
Der Heizscheck wird nur gewährt, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:

  • Alleinlebende ................................................................... € 800,-
  • Ehepaare, Lebens- und Haushaltsgemeinschaften ............. € 1.200,-
  • Zuschlag für jedes Kind im Haushalt .................................. € 200,-
  • Zuschlag für jede weitere erwachsene Person im Haushalt ... € 400,-

Von dieser Förderung ausgenommen sind:

  • BewohnerInnen von Schüler- und StudentInnnen und sonstigen Heimen sowie BewohnerInnen von Senioren- und Pflegeheimen
  • AsylwerberInnen, deren Aufenthalt in Salzburg im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt ist
  • Personen bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für Ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (Übergabevertrag) und Personen, die Ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können.

Die Heizkosten sind durch eine Bestätigung der Hausverwaltung oder durch eine Rechnung der Heizkosten bzw. Brennstoffe in der Höhe von mindestens € 150,- nachzuweisen.

Datei herunterladen: PDFAntragsformular für den Heizscheck 2011/2012 (0,1 MB PDF)
Datei herunterladen: PDFRichtlinien für den Heizscheck 2011/2012 (0,8 MB PDF)