Ab 1.1.2013 gelten nach einer Novelle des Salzburger Landessicherheitsgesetzes neue Bestimmungen für das Halten von Hunden. Im Wesentlichen werden dabei die Meldepflicht, eine verpflichtende Haftpflichtversicherung und ein Sachkundenachweis neu geregelt.
Personen, die einen über 12 Wochen alten Hund halten, haben dies ihrer Wohnsitzgemeinde binnen einer Woche zu melden. Die Meldung hat unter anderem zu enthalten: Name und Anschrift des Hundehalters, Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes, sowie Name und Anschrift jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat (Vorbesitzer) und die Kennzeichnungsnummer. Bei der Hundeanmeldung ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 725.000,-- nachzuweisen. Gleichzeitig ist ein Sachkundenachweis („Hundeführerschein“) vorzulegen. Hier unterscheidet das Gesetz zwischen gefährlichen und ungefährlichen Hunden. Für das Halten ungefährlicher Hunde reicht eine theoretische Ausbildung bei einem ausgebildeten Hundetrainer oder Tierarzt. Bei gefährlichen Hunden ist auch eine praktische Ausbildung mit dem eigenen Vierbeiner vorgeschrieben. Ebenso wie der Beginn der Haltung ist auch die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Hundehalters zu melden, das gilt auch für „Hofhunde“.
Mit diesen Neuerungen soll langfristig eine bessere Datenlage über die Anzahl, Art und Rasse der gehaltenen Hunde vorliegen. Nähere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt, Finanzverwaltung.