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Landwirtschaftskammer-Wahl am 22.02.2015

Veröffentlichungsdatum03.12.2014Lesedauer2 Minuten

Kundmachung über die Auflage des Wählerverzeichnisses

Bei der Landwirtschaftskammerwahl werden alle fünf Jahre die 28 Sitze der Vollversammlung gewählt. Die nächsten Wahlen stehen am 22.02.2015 an. Wahlberechtigt im Bundesland Salzburg sind ca. 30.000 Personen, unter ihnen auch juristische Personen wie Agrargemeinschaften, Milchliefergenossenschaften, aber auch Ein- und Verkaufs-genossenschaften. Darunter zahlreiche Lagerhäuser, die Bundesforste oder die Kirche als Eigentümer von landwirtschaftlichem Grund und Betrieben.

Das Wählerverzeichnis zur Landwirtschaftskammer-Wahl 2015 liegt vom 04.12.2014 bis 16.12.2014 an folgenden Tagen und zu folgenden Zeiten zur Einsicht auf:

Donnerstag

04.12.2014

08:00 bis 12:00 Uhr

14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

05.12.2014

08:00 bis 12:00 Uhr

 

Dienstag

09.12.2014

08:00 bis 12:00 Uhr

14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

10.12.2014

08:00 bis 12:00 Uhr

14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag

11.12.2014

08:00 bis 12:00 Uhr

14:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

12.12.2014

08:00 bis 12:00 Uhr

 

Montag

15.12.2014

08:00 bis 12:00 Uhr

14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag

16.12.2014

08:00 bis 12:00 Uhr

14:00 bis 16:00 Uhr

Ort: Stadtgemeindeamt St. Johann im Pongau, Meldeamt, Zimmer 1

Zu diesen Zeiten kann jeder in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und gegebenenfalls einen Einspruch vornehmen

Rechtsgrundlage:
§ 13 Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 1978, LGBl. Nr. 66/1978 i.d.g.F.