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Rad fahren auf Wanderwegen nicht erlaubt

Veröffentlichungsdatum23.05.2016Lesedauer1 Minute
Rad fahren auf Wanderwegen nicht erlaubt

Nicht nur zahlreiche Wanderer, Walker oder Spaziergänger suchen auf dem Hausberg St. Johanns – dem Hahnbaum - Erholung, sondern auch immer mehr Mountainbiker erkunden das Gelände auf zwei Rädern. Doch die wenigsten scheinen zu wissen, dass Rad fahren auf den Wanderwegen verboten ist. Die Folge: Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen Bikern und Spaziergängern, oftmals auch zu gefährlichen Situationen. „Natürlich sollen die  Biker auch die Natur genießen können. Aber einige, nicht alle, verhalten sich rücksichtslos und rauschen an einem ungebremst vorbei. Und wenn man sich gerade auf einem engen und wurzeligen Weg befindet, kann das böse enden - für beide", sagt ein St. Johanner Wanderer, der regelmäßig mit seinen Walking-Stöcken auf dem Hahnbaum unterwegs ist. Es gibt einige unbelehrbare Mountainbiker, die die beliebten Wanderwege auf den Hahnbaum und den Weg vom Steinerbauern zum Hochgründeck für ihre halsbrecherischen Abfahrten benutzen. Abgesehen von der Gefahr von Zusammenstößen zwischen Wanderern und Radfahrern werden auch die mit viel Aufwand seitens der Stadtgemeinde und des Tourismusverbandes instandgehaltenen Wege beschädigt und die wichtigen Wasserableitungen zerstört. Auf einem schmalen Wanderweg haben Radfahrer nichts zu suchen. Es gilt daher der eindringliche Appell an alle Bergradler, die Wanderwege nicht mit dem Fahrrad zu befahren.  Das kann gefährlich enden – für die Biker und die Fußgänger! In Ihrem eigenen Interesse ersuchen wir Sie, die Wanderwege nicht mit dem Fahrrad zu befahren. Dafür stehen andere, geeignetere Wege zur Verfügung. 

Für ein gefahrloses Miteinander auf dem Hahnbaum!