Schneeräumung

Weiße Winterfreuden haben ihren Reiz, bringen aber auch die Pflicht mit sich, früh morgens aufstehen zu müssen um den Gehweg vor der Haustür von Eis und Schnee zu befreien. Es liegt in der Verantwortung der LiegenschaftseigentümerInnen, den Pflichten gemäß der StVO nachzukommen:

IMG_20160118_101125953_HDRUnabhängig von den Maßnahmen der Gemeinde, welche sich auf Straßen und Wege beziehen, sind LiegenschaftseigentümerInnen im verbauten Gebiet im Sinne des § 93 der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, in der Zeit von 6 – 22 Uhr Gehsteige vor den Häusern, Gehwege und Stiegenanlagen zu räumen und zu streuen. Wo kein Gehsteig vorhanden ist, ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu räumen. Sollten in Ausnahmefällen (aus arbeitstechnischen Gründen) bestimmte Teilstücke von Gehsteigen und Gehwegen sowie öffentliche Privat- und Interessentenstraßen vom Winterdienst der Gemeinde mitbetreut werden, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Arbeiten durch die Gemeinde eine freiwillige Leistung darstellen aus denen kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann und die damit verbundene zivilrechtliche Haftung für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten in jedem Fall bei den verpflichteten AnrainerInnen bzw. StraßeneigentümerInnen verbleibt. Es wird gebeten, keinen Schnee von Häusern (besonders von Hausdächern) bzw. von Grundstücken auf öffentliche Verkehrsflächen abzuladen. Es wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass überhängende Sträucher und Äste zurück zu schneiden sind: besonders bei Schneelast behindern diese Sträucher Einsatzfahrzeuge und andere VerkehrsteilnehmerInnen. Autos sind so abzustellen, dass Räumfahrzeuge ungehindert vorbeifahren können. Nicht vergessen: Für HausbesitzerInnen und LiegenschaftseigentümerInnen besteht strikte Streu- und Räumpflicht! Auch Eisbildungen und Schneewächten von den Dächern sind zu entfernen.

Der Winterdienst ist im Einsatz

Der Winterdienst der Stadt ist mit 26 Mitarbeitern, 6 Fahrzeugen und einigen Fremdfirmen im Einsatz um 60 Kilometer Straßen, Gehwege, Gehsteige, Fußgängerübergänge, Stiegen, Eingänge zu gemeindeeigenen Gebäuden und den Friedhof zu räumen und zu streuen. Für einen reibungslosen Ablauf der Schneeräumung ist aber auch die Mitarbeit der Bevölkerung notwendig.

 

 

Zuständig