Bezieher*innen einer Mindestpension erhalten eine unbürokratische Unterstützung des Landes. Sie können bis 15. Dezember die Weihnachtsbeihilfe des Landes in Höhe von € 50,-- beantragen. Die Unterstützung können alle beziehen, die Ausgleichszulagenzahlungen erhalten und denen nach Abzug der Wohnkosten weniger als € 926,-- an Einkommen bleibt. Für Ehepaare beziehungsweise Partnerschaften gilt eine Obergrenze von € 1.392,--.
Bis zum 15. Dezember kann man die Weihnachtsbeihilfe entweder im Stadtgemeindeamt, Informationsstelle, per Post (Adresse: Sozialabteilung des Landes, Fischer-von-Erlach-Straße 47, 5020 Salzburg) oder online www.salzburg.gv.at beantragen.