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Für einen Jahreswechsel ohne Pannen

Veröffentlichungsdatum28.12.2015Lesedauer1 Minute
Für einen Jahreswechsel ohne Pannen

Viele Raketen, Kracher und Böller werden alljährlich abgefeuert, um das neue Jahr lautstark zu begrüßen. Das Pyrotechnikgesetz verbietet die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln ab der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) innerhalb des Ortsgebietes. Ausnahmen sind zu Silvester auf Grund einer Verordnung des Bürgermeisters erlaubt, wie Klasse F2 von 31.12.2015 22 Uhr bis 1.1.2016 2 Uhr. Für die Kategorie F3 und F4 ist eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.

Die Feuerwerkskörper dürfen nicht in geschlossenen Räumen verwendet werden. Ebenso verboten ist das Abfeuern von Balkonen sowie innerhalb einer Entfernung von hundert Metern von der Kirche und vom Seniorenheim. Wer gegen Bestimmungen dieser Verordnung verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung. 

Raketen.jpgFür einen Jahreswechsel ohne Pannen sollten folgende Sicherheitstipps beachtet werden:

Beim Kauf sollte man sich über die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper beraten lassen.

Die Feuerwerkskörper an einem kühlen und trockenen Ort lagern. Kinder dürfen keinen Zugriff haben.

Gebrauchsanweisung frühzeitig – am besten noch bei Tageslicht – lesen und Hinweise sorgfältig beachten.

Beim Anzünden ist die Bewegungsrichtung des Streichholzes vom Körper weg.

Nach dem Zünden: Sicherheitsabstand halten und den Feuerwerkskörper nicht in die Hand nehmen.

Bei Blindgängern nicht nachzünden oder nachkontrollieren, sondern längere Zeit abwarten und mit Wasser übergießen.

Feuerwerkskörper nie in direkter Nähe zu Menschenmassen verwenden.

Bei Brandverletzungen sofort mit Wasser oder Schnee kühlen. Notfalls einen Arzt aufsuchen.

Feiern Sie gemütlich und rutschen Sie gut ins neue Jahr!