Durch ein Rechtsmittel kann die Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts in vielen Fällen angefochten werden. Der Einsatz von Rechtsmitteln ist meist zeitlich beschränkt. Es existieren aber auch Entscheidungen, die zumindest vorläufig von Rechtsmitteln ausgenommen sind, wie die Anonymverfügung.
Sobald ein Rechtsmittel eingelegt wird, kommt die nächsthöhere Instanz zum Zuge, um über die Gültigkeit des Rechtsmittels zu entscheiden. Der Instanzenzug im Verwaltungsbereich wird hier dargestellt.
Wird ein Rechtsmittel eingebracht, so entscheidet die nächsthöhere Instanz nur darüber, ob die Sachlage richtig bewertet wurde. Durch das Rechtsmittel dürfen keine neuen Beweise vorgelegt werden.
Diese Rechtsmittel existieren in Österreich:
- Berufung
- Revision
- Rekurs
- Revisionsrekurs
- Nichtigkeitsklage
- Wiederaufnahmsklage
Die einzelnen Rechtsmittel sind in diesem Glossar unter den entsprechenden Buchstaben beschrieben.