Anzeige einer Geburt

Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes.
Für die Anmeldung bzw. Beurkungung einer Geburt wird benötigt:

  • die Heiratsurkunde der Eltern (bei ehelichem Kind)
    Geburtsurkunde der Mutter (uneheliches Kind)
    gegebenfalls der Nachweis der Auflösung der Ehe
  • der Nachweis des akademischen Grades
    (Verleihungsurkunde oder inländische Personenstandsurkunde mit akademischem Grad)
  • der Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern
    (der Mutter mit Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. bei Fremden der Reisepass)
  • der Nachweis des Hauptwohnsitzes der Eltern (Mutter)
  • die Erklärung über die Vornamensgebung (schriftlich und persönlich)
  • bei ausländischen Heiratsurkunden (eventuell fehlende Daten) zusätzlich die Geburtsurkunden
  • der Nachweis des akademischen Grades der Eltern

Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden und Nachweise fordern, wenn die allgemeinen Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen.

Gebühren pro Urkunde: € 9,30 

Als Serviceleistung erhalten Sie auch:

  • Elternbriefausgabe für in Salzburg wohnhafte Eltern
  • Geburtsbestätigung für zuständige Krankenkassen und Geburtsurkunden
  • Abschriften aus dem Geburtenbuch (speziell für Heirat) können nur von Personen
    beantragt werden, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können!
  • Vaterschaftsanerkennungen (bei gleichzeitiger Geburtsbeurkundung - hier wird
    der Vater bereits in der Urkunde eingearbeitet)

Mitzubringen sind:
Geburtsurkunde, Wohnsitznachweis, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass oder
Personalausweis des Vaters.
Vaterschaftsanerkenntnisse können auch bei Jugendwohlfahrtsträgern (Jugendämtern),
Gerichten, Notaren und Vertretungsbehörden abgegeben werden. (Dies ist jedoch bei
Geburtsstandesämtern eventuell zweckdienlicher).

Zuständig