zu vergebende Wohnungen:
NEUBAU LIECHTENSTEINKLAMMSTRASSE 28
2-Zi-Wohnungen Liechtensteinklammstraße 28
- Liechtensteinklammstraße 28 Top 02
- Liechtensteinklammstraße 28 Top 06
- Liechtensteinklammstraße 28 Top 10
- Liechtensteinklammstraße 28 Top 13
3-Zi-Wohnungen Liechtensteinklammstraße 28
- Liechtensteinklammstraße 28 Top 04
- Liechtensteinklammstraße 28 Top 08
- Liechtensteinklammstraße 28 Top 12
4-Zi-Wohnungen Liechtensteinklammstraße 28
- Liechtensteinklammstraße 28 Top 01
- Liechtensteinklammstraße 28 Top 03
- Liechtensteinklammstraße 28 Top 05
- Liechtensteinklammstraße 28 Top 07
- Liechtensteinklammstraße 28 Top 09
- Liechtensteinklammstraße 28 Top 11
__________________________________________________________________
Es stehen derzeit keine weiteren Wohnungen zur Verfügung.
SPRECHSTUNDEN
Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr oder mit Terminvereinbarung
Seit September 2023 erfolgt in St. Johann im Pongau die Wohnungsvergabe von geförderten Mietwohnungen (Gemeindewohnungen) ausschließlich Online. Der Link befindet sich direkt bei der jeweilig ausgeschriebenen Wohnung.
Bitte beachten Sie, dass die Zuteilung einer Wohnung nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch einige Zeit andauern kann. Von Seiten der Stadtgemeinde St. Johann im Pongau sind die eingegangenen Wohnungsansuchen vor der Vergabe auf Einhaltung der Richtlinien der Salzburger Wohnförderung und der Vergaberichtlinien der Stadtgemeinde St. Johann im Pongau betreffend Wohnungsgröße, Einkommen usw. zu prüfen .
Bei elektronischer Übermittlung entfällt die Unterschrift des Wohnungswerbers.
Beachten Sie bitte, dass sich das Ansuchen immer nur auf eine bestimmte, aktuell zur Vergabe ausgeschriebene Wohnung bezieht. Ihr Ansuchen wird daher, falls Sie die Wohnung nicht zugewiesen bekommen, aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht in Evidenz genommen.
Es ist für jede ausgeschriebene Wohnung ein neuer Antrag zu stellen.
Die Verlautbarung der zu vergebenden Wohnungen erfolgt unmittelbar nach deren Freimeldung durch die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften.
Die Wohnungsvergabe für das betreute Wohnen bleibt wie gehabt!