Anzeige eines Sterbefalles

Für die Beurkundung des Todes wird benötigt:

  • die Geburtsurkunde
  • die Heiratsurkunde der letzten Ehe (allenfalls die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, Scheidungsurteil)
  • der Nachweis der Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsnachweis) bei Ausländern der Reisepass
  • der Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes
  • die Todesanzeige des Sprengelarztes

Sterbefälle sind spätestens am nächstfolgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.

Gebühren pro Urkunde: € 9,30

Zuständig