Für die Beurkundung des Todes wird benötigt:
- die Geburtsurkunde
- die Heiratsurkunde der letzten Ehe (allenfalls die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, Scheidungsurteil)
- der Nachweis der Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsnachweis) bei Ausländern der Reisepass
- der Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes
- die Todesanzeige des Sprengelarztes
Sterbefälle sind spätestens am nächstfolgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.
Gebühren pro Urkunde: € 9,30