Bauschutt

 

Bauschutt: Strengere Richtlinien

Bereits im Vorjahr kam es zu Änderungen bei der Annahme von Bauschutt im Recyclinghof. Nun trat mit 01.01.2016 die Recycling-Baustoffverordnung in Kraft. Mit dieser Verordnung kommt es zu strengeren Qualitätskriterien.  Das bedeutet, dass der überwiegende Teil der Baumaterialien als „nicht verwertbarer Bauschutt“ deponiert werden muss und nicht mehr recycelt werden kann. Der sortenreine Bauschutt (100% mineralischer Anteil) kann wiederverwendet werden. Es gibt jedoch eine Nachweispflicht, das heißt, die Recyclinghofmitarbeiter müssten jeden Anlieferer, die Adresse und die Mengen an BS1 und BS2 aufzeichnen und am Ende des Jahres vorlegen.

NEU:
Daher kann Bauschutt nur mehr in Kleinstmengen am Recyclinghof angenommen werden – in einem Eimer oder Mörteltrog.
Größere Mengen an Bauschutt müssen direkt über die Firma Hettegger entsorgt werden. Bei BS 1 und BS 2 übernimmt die Stadtgemeinde für 2m³ die Kosten (pro Objekt/Jahr, höchstens eine Tonne). Dafür erhalten Sie im Gemeindeamt eine Bestätigung und können den Bauschutt bei der Firma Hettegger entsorgen. Die Kosten für größere Mengen an Bauschutt der Klassifizierung BS 3 und BS 4 hat der Bauherr selbst zu tragen.

Was gehört zum Bauschutt?
BS 1:
entweder Betonziegel, Dachziegel oder roter Ziegel – jeweils sortiert BS 2: 100% mineralischer Anteil
Wenn dieser Bauschutt „sortenrein“ ist (BS1 und BS2), kann dieser bei der Firma Hettegger angeliefert werden.

BS 3: Bauschutt, verunreinigt durch Folien, Gips, Putze und Isoliermaterial
BS 4: Baukeramik, Fliesen, Waschbecken

BS 3 und BS 4 kann nur in kleinen Mengen – ein Mörteltrog oder ein Eimer am Recyclinghof abgegeben werden.

Nähere Auskünfte im Umweltbüro, Tel.Nr. 06412/8001-31, Frau Schönegger.