Flächenwidmungsplan

Gesetzliche Grundlage: Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 - ROG, LGBl Nr. 30/2009 i.d.d.g.F.

Allgemein

Jede Gemeinde hat auf Grundlage des Räumlichen Entwicklungskonzepts einen Flächenwidmungsplan für das gesamte Gemeindegebiet durch Verordnung zu erlassen. Der Flächenwidmungsplan besteht aus der planlichen Darstellung auf Katastergrundlage und dem dazu erforderlichen Wortlaut. Der Flächenwidmungsplan hat zu enthalten, die Festlegung der Nutzungsarten (Bauland, Grünland, Verkehrsflächen) und Widmungen (erweitertes Wohngebiet), die Kennzeichnungen (Stadtkernbereich) und die Kenntlichmachungen (Wald).
Der Flächenwidmungsplan ist eine Verordnung der Gemeindevertretung und hat generellen Charakter. Die Umsetzung des Flächenwidmungsplanes erfolgt durch die Baubehörde.

Zuständig