Verloren und abgegeben wird alles - angefangen vom Schlüsselbund über Geld, Brillen, Handys, Schmuck bis hin zum Fahrrad. Die Fundgegenstände werden im Gemeindeamt (Archiv) aufbewahrt. Liegt der Fundgegenstand ein Jahr bei der Gemeinde auf, ohne dass dieser durch den Verlustträger abgeholt wird, wird der Finder verständigt und damit zum Eigentümer der Sache.