Gratulationen durch die Gemeinde

Es ist seit langem Tradition, auch bei der Stadtgemeinde St. Johann im Pongau, dass vom Bürgermeister oder anderen Mitgliedern der Stadtgemeindevertretung bei diversen Anlässen Gratulationen ausgesprochen werden.  

Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, wurde in einer Novelle zur Gemeindeordnung geregelt, dass der Bürgermeister jene Daten, die letztlich zum Ausspruch von Gratulationen benötigt werden (Geburten, Hochzeitsjubiläen, runde Geburtstage, …), erheben und zum Zweck von Gratulationen weitergeben darf.  

Die Verwendung oder Übermittlung dieser Daten darf jedoch nur insoweit erfolgen, als die Person der die Gratulation gilt, der Verwendung oder Übermittlung nicht widersprochen hat.  

Alle St. Johannerinnen und St. Johanner, die mit der Verwendung und Weitergabe ihrer Daten zum Zwecke von Gratulationen nicht einverstanden sind, werden daher gebeten und eingeladen dies der Gemeinde schriftlich mitzuteilen.

Postanschrift: Stadtgemeinde St. Johann im Pongau, Hauptstraße 18, 5600 St. Johann/Pg., E-Mail: office@st.johann.at

Zuständig