Kinderbetreuungsfonds des Landes

Förderung NEU: Kinderbetreuungsfonds des Landes

Ab September 2014 können Familien mit niedrigem Einkommen um einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten ansuchen (ausgenommen letztes verpflichtendes Kindergartenjahr).

Wer kann ansuchen?

Eltern mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, die folgende Einkommensgrenze nicht überschreiten:

  • Alleinerziehende/r mit 1 Kind        € 1.119,16
  • Familie mit 1 Kind                        € 1.454,91

Für jedes weitere unversorgte Kind, welches im gemeinsamen Haushalt lebt, wird die Einkommensgrenze um € 447,66 erhöht.

Wo kann ich ansuchen bzw. erhalte ich mehr Infos?

Referat für Familien und Generationen

Telefon 0662/8042-5435 oder 5436, Mail: fE-mail senden

Antragsformular