Das Kinderbetreuungsgeld erhalten Mütter/Väter (auch Adoptiv- und Pflegeeltern), die die Zuverdienstgrenze von € 16.200,-- nicht überschreiten. Eltern, die die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht nachweisen, erhalten das Kinderbetreuungsgeld nur in halber Höhe. Das Kinderbetreuungsgeld gebührt immer nur für das jüngste Kind.
Die Höhe richtet sich nach der frei wählbaren Bezugsvariante (Bezugsdauer und Betreuungszeit) durch die EhepartnerInnen.
Variante 1: 30 plus 6 Monate
- täglich........................................€ 14,53
- monatlich.................................€ 436,00
Variante 2: 20 plus 4 Monate
- täglich........................................€ 20,80
- monatlich.................................€ 624,00
Variante 3: 15 plus 3 Monate
- täglich........................................€ 26,60
- monatlich.................................€ 800,00
Variante 4: 12 plus 2 Monate
- täglich..........................................€ 33,00
- monatlich.................................€ 1.000,00
Zuschlag bei mehreren Kindern
Bei einer Mehrlingsgeburt gibt es für jedes 2. Kind bzw jedes weitere Mehrlingskind eine Erhöhung um 50%. Wird nach einer Mehrlingsgeburt ein weiteres Kind geboren, wird der Mehrlingszuschlag weitergezahlt.
Zuschlag bei Mehrlingsgeburten
- Variante 1: 30 plus 6 Monate..........................€ 218,00 pro Monat
- Variante 2: 20 plus 4 Monate..........................€ 312,00 pro Monat
- Variante 3: 15 plus 3 Monate..........................€ 400,00 pro Monat
- Variante 4: 12 plus 2 Monate..........................€ 500,00 pro Monat
Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld
Eltern mit geringem Einkommen können einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von € 6,06 pro Tag beantragen. Der Zuschuss ist ein Kredit, der später (dem Finanzamt) zurückzuzahlen ist. Zusatzinfos sind beim Finanzamt erhältlich.