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Landwirtschaft

  • Außerordentliche Tierverluste:
    - Einheitlicher Pauschalbetrag von € 150,00 für eine Großvieheinheit
    - Einheitlicher Pauschalbetrag von € 100,00 für 0,6 Großvieheinheiten
    - Pferde - 10 % des Schätzwertes, max. € 3.000,00
    - Fohlen - 10 % des Schätzwertes, max. € 1.000,00
  • Besamungskostenzuschuss: € 10,00 pro Besamung
  • Stutendeckprämie: € 50,00 pro Deckung
  • Stierankaufsprämie: € 365,00 einmalig
  • Stierhalteprämie: € 182,00 pro Jahr
  • Hengsthalteprämie: € 510,00 pro Jahr
  • Heustadelsanierung:
    - Sanierung (z. B. neue Dacheindeckung) € 500,00
    - Neuaufbau € 1.000,00
  • Hofflächen asphaltieren: 20 % der Gesamtkosten, max. € 1.453,46
  • Gülleausbringung mit Schleppschlauch: € 1,00/m³ ausgebrachte Gülle (Zählwerkabrechnung)
  • Hackschnitzel von landwirtschaftlich genutzen Flächen: € 2,50 / Schüttraummeter aus landwirtschaftlichen Nutzflächen
  • Katastrophenschäden: 20 % der verbleibenden Kosten
  • Güter und Forstwegebau: auf Anfrage

Um diese Förderungen können Sie mit einem formlosen Schreiben an die Stadtgemeinde ansuchen.

Zuständigkeiten