Leinenpflicht

Hunde an die Leine

In St. Johann müssen Hunde im gesamten Ortskern (innerhalb der Ortstafeln) und in Bereichen der Ortsteile Reinbach, Maschl, Urreiting, Alpendorf und Plankenau, am Treppelweg rechtsseitig der Salzach sowie am ehemaligen Reitweg, außerhalb von Gebäuden und Liegenschaften an der Leine geführt werden. HundehalterInnen, die sich trotz einer Abmahnung punkto Leinenpflicht als uneinsichtig erweisen, kann eine Anzeige ins Haus stehen. Alle HundebesitzerInnen werden um Verständnis und um Einhaltung der Vorschriften ersucht.

Alle öffentlichen Spielplätze und das Freischwimmbad gelten als Hundeverbotszonen!
 

Rund 360 Hunde sind in St. Johann angemeldet, dazu kommen noch die vielen vierbeinigen Freunde unserer Gäste. Vorrangiges Ziel ist es, dass das Zusammenleben von Mensch und Hund konfliktfrei abläuft. Es geht um die Sicherheit von Kindern, Spaziergängern, Joggern usw. Für ein freundliches Miteinander ohne „haufenweise“ Probleme!

im nachfolgenden Link finden Sie die genauen Informationen:

Hundehalteverordnung.pdf herunterladen (0.02 MB)

Pläne pdf_Hundehalteverordnung.pdf herunterladen (0.93 MB)