Personalausweis

Die Antragstellung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft im Passamt, Tel. 057/59962.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich eingebracht werden. 
Der Personalausweis wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.

Mitzubringende Dokumente (bei Nichtvorlage eines roten Reisepasses):

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • 1 Passfoto
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
  • amtlicher Lichtbildausweis oder eine Identitätszeugin/ ein Identitätszeuge
  • Gebühr: € 61,50

Verlust/Diebstahl – Wurde der Personalausweis gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.

Kostenersatz für die Ausstellung eines Personalausweises für Jugendliche

Um der Ausweispflicht nachkommen zu können, übernimmt die Stadtgemeinde St. Johann im Pongau die Kosten für die Ausstellung eines Personalausweises für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren. Anträge zur Refundierung der Kosten, in Höhe von € 26,30 für Jugendliche bis 15 Jahre und € 61,50 für Jugendliche ab 16 Jahre, erhalten Sie im Gemeindeamt, Informationsstelle. Das Antragsformular kann auch hier heruntergeladen werden. Der Personalausweis im Scheckkartenformat ist bei der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau erhältlich und dient neben der Ausweisleistung (gegenüber Exekutivorganen, Behörden, usw.) auch als Reisedokument in derzeit 33 Staaten Europas und ist 10 Jahre gültig.

HELP.GV.AT - Antragsformular downloaden

Zuständig

Formulare