Reisepass

Zuständige Stelle

Die Passbehörde bei der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau, 5600 Hauptstraße 1, Telefon 057/59962.

Achtung: Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.

 

Eine Reisepass-Neuausstellung ist in folgenden Fällen notwendig:

  • Alter Reisepass ist abgelaufen
  • Namensänderung
  • Reisepass gibt die Identität nicht wieder
  • Verlust oder Diebstahl

Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein. Nähere Informationen finden sich auf HELP.gv.at.

Der Reispass ist zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reispass ausgestellt werden. Trotz Restgültigkeit des Reisepasses kann jederzeit ein neuer Reisepass beantragt werden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden. Die Passbehörde stellt den Reisepass nicht direkt aus, dieser wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.

Erfassung der Fingerabdrücke

Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab zwölf Jahren mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst. Der Scanner macht dabei Bilder von zwei Fingern (in der Regel von den Zeigefingern), die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden.

Reisepass mit Chip

Ein Reisepass mit Chip kann am kleinen goldfarbenen Symbol auf der äußeren Umschlagseite unter dem Wort " PASSPORT" erkannt werden. Hierbei handelt es sich um das so genannte ICAO Symbol der Internationalen Zivilluftfahrtsgesellschaft (ICAO). Auf jedem weltweit ausgegebenen Reisepass mit Chip ist dieses Symbol dargestellt.   

Erforderliche Unterlagen

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

  • Weder Reisepass noch Personalausweis sind vorhanden:
    • Amtlicher Lichtbildausweis oder eine Identitätszeugin/einen Identitätszeugen
    • Geburtsurkunde (kann verlangt werden)
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
    • Eventuell Heiratsurkunde
    • Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
  • Kein Reisepass, aber Personalausweis ist vorhanden – Personaldaten sind gleich geblieben:
    • Personalausweis
    • Geburtsurkunde (kann verlangt werden)
    • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Reisepass ist vorhanden – Personaldaten sind gleich geblieben:
    • Abgelaufener Reisepass
    • Geburtsurkunde (kann verlangt werden)
    • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Reisepass ist vorhanden – Personaldaten haben sich geändert:
    • Abgelaufener Reisepass
    • Geburtsurkunde (kann verlangt werden)
    • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
    • Eventuell Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid
    • Eventuell Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur

Verlust/Diebstahl – Wurde der Reisepass gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.

Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).

Kosten

  • Reisepass: 75,90 Euro
  • Expresspass: 100 Euro
  • Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro

Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).

HELP.GV.AT - Antragsformular downloaden