Für den Staatsbürgerschaftsnachweis wird benötigt:
- Geburtsurkunde des Antragstellers
- bei Kindern, wenn ehelich geboren, Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern, wenn unehelich geboren und unehelich geblieben Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
- bei Erwachsenen - Geburtsurkunde, Heiratsurkunde. Wenn ledig Heiratsurkunde der Eltern und Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern oder der Mutter
- bei verheirateter Frau - alter Staatsbürgerschaftsnachweis und Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten. Je nach Sachlage können die benötigten Unterlagen unterschiedlich sein (Heimatschein ect.)
Ausstellung von Staatsbürgerschaftsbescheinigungen sowie Heimatsrechtsbestätigungen und Staatsbürgerschaftsevidenzauskunft ebenfalls hieramts.
Es wird vor dem Behördenbesuch um eine telefonische Kontaktaufnahme gebeten.
Gebühren für Staatsbürgerschaftsnachweis: € 45,40
Nachträgliche Beurkundung:
Ein im Ausland eingetretener Personenstandsfall (Geburt, Tod, Eheschließung) eines österreichischen Staatsbürgers kann über Antrag beim örtlich zuständigen Standesamt an das Standesamt Wien-Innere Stadt weitergeleitet werden. (erforderlich bzw. empfehlenswert bei nichtvollständigen ausländischen Urkunden wie Namensführung und verschiedene Daten) Mindestkosten jedoch ca. € 70,00. Aber für jeglichen Gebrauch sowie für spätere Eintragungen und Änderungen äußerst zweckdienlich.