Strafregisterauszug

Das polizeiliche Führungszeugnis oder der Strafregisterauszug ist im Gemeindeamt, Bürgerservicestelle, zu beantragen. Die Originalunterschrift des/der Antragstellers/in ist erforderlich (entweder bei der Anforderung oder bei der Abholung). Zur Feststellung der Identität ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzuweisen.
Kosten: € 14,30 Bundesgebühr
            €   2,10 Verwaltungsabgabe

Sie können das polizeiliche Führungszeugnis auch bargeldlos mit Kredit- oder Bankomatkarte bezahlen. Die Bearbeitung erfolgt erst bei Zahlungseingang.

Sollte der Strafregisterauszug für die Neugründung einer Firma benötigt werden, entfallen laut § 4 des Neugründungs-Förderungsgesetzes sämtliche Kosten. Bitte den Antrag "Erklärung der Neugründung" der Wirtschaftskammer vorlegen.

Zuständig