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Anschluss an ein erneuerbares Nahwärmenetz (Biomasse)
Die Richtlinien der Salzburger Landesförderung (Energieförderung) sind zu berücksichtigen. Eine Förderung durch die Gemeinde wird nach Vorlage der Förderzusage des Amtes der Salzburger Landesregierung gewährt.
In einem Zeitraum von zehn Jahren kann je energiesparender Maßnahme nur einmal eine Förderung durch die Stadtgemeinde gewährt werden.
Das Gebäude, für das die Förderung gewährt wird, muss ganzjährig bewohnt werden.
Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.