Verbrennen von Abfällen verboten

Das Verbrennen von Abfällen aller Art im Freien aber auch im Hausofen ist gesetzlich verboten. Beim Verbrennen im Freien/im Ofen entsteht Rauch mit vielen chemischen Verbindungen. Die Chemikalien, die dadurch entstehen, wirken krebserregend und erbgutschädigend. Es kommt zu einer enormen gesundheitlichen Belastung für sich selbst und die ganze Nachbarschaft. Wer Abfälle verbrennt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu € 3.630,-- rechnen.

Deshalb - Altstoffe bzw. Abfälle über die Restmüll- oder Biotonne oder auch am Recyclinghof entsorgen.

Zuständig