Gesetzliche Grundlage: Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 - ROG, LGBl Nr. 30/2009 i.d.d.g.F.
Für den Anschluss eines Objektes an das öffentliche Wasserleitungssystem werden Wasseranschlussgebühren vorgeschrieben. Diese werden anhand eines Aufteilungsschlüssels erhoben.
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